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Aktuelle Regelungen und geplante Änderungen zur (elektronischen) Arbeitszeiterfassung in Deutschland

Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz mussten bislang nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Nach dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 besteht in Deutschland nun ab sofort eine Pflicht zur systematischen Erfassung der gesamten Arbeitszeit – unabhängig von der geplanten Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes. Über die konkrete Ausgestaltung vor Ort entscheiden weiterhin die Tarifvertrags- und Betriebsparteien.

Dem vorausgegangen war die EuGH-Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung vom 14.5.2019 (C -55/18 [„CCOO“]) der zufolge die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regeln für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
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Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) gilt ohne Übergangsregelung auch für bestehende Gesellschaften. Welche sind die wichtigsten Veränderungen und worauf müssen Sie als Unternehmer besonders achten?

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Was sich für Sie und Ihr Unternehmen zukünftig ändert

Das Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2.7.2023 in Kraft. Ziel der neuen Regelungen ist es, Mitarbeiter in Unternehmen und anderen Einrichtungen vor Benachteiligung zu schützen, wenn sie Hinweise auf Missstände und potenzielle Rechtsverstöße weitergeben. Solche Personen werden auch als Whistleblower bzw. Hinweisgeber bezeichnet.

Nachweisgesetz: Anpassungen in deutschen Arbeitsverträgen ab August 2022

Das Nachweisgesetz (NachwG) über die schriftlichen Arbeitsvertragsbedingungen wurde reformiert. Ab dem 01.08.2022 werden Arbeitgeber/innen verpflichtet, deutlich mehr Vertragsbedingungen zu dokumentieren.