Int. Steuerrecht
Int. Steuerrecht

Int. Steuerrecht

Wir sind spezialisiert auf die Beratung im internationalen Steuerrecht. Hierbei sind neben den deutschen Steuergesetzen regelmäßig auch die jeweils ausländischen Regelungen und die sog. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den verschiedenen Staaten anzuwenden.

    Klassische grenzüberschreitende Steuerrechtsthemen stellen dabei dar:

  • Besteuerung von ausländischen Betriebsstätten,
  • Verrechnungspreise und Funktionsverlagerung,
  • grenzüberschreitende Verlustnutzung,
  • Organschaften bzw. Gruppenbesteuerungen,
  • Internationale Umsatzsteuer

Wir haben umfassende Erfahrungen in der grenzüberschreitenden Beratung sowie insbesondere zwischen Deutschland-Frankreich und Deutschland-Polen. Hier arbeiten wir regelmäßig mit Kooperationspartner zusammen, um Sie sicher durch das ausländische Recht zu führen.