Steuern
Steuern

Steuern

Internationaler Steuerrecht

Wir sind spezialisiert auf die Beratung im internationalen Steuerrecht. Hierbei sind neben den deutschen Steuergesetzen regelmäßig auch die jeweils ausländischen Regelungen und die sog. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den verschiedenen Staaten anzuwenden.

Klassische grenzüberschreitende Steuerrechtsthemen stellen dabei dar:

  • Besteuerung von ausländischen Betriebsstätten,
  • Verrechnungspreise und Funktionsverlagerung,
  • grenzüberschreitende Verlustnutzung,
  • Organschaften bzw. Gruppenbesteuerungen,
  • Internationale Umsatzsteuer

Wir haben umfassende Erfahrungen in der grenzüberschreitenden Beratung sowie insbesondere zwischen Deutschland-Frankreich und Deutschland-Polen. Hier arbeiten wir regelmäßig mit Kooperationspartner zusammen, um Sie sicher durch das ausländische Recht zu führen.

Steuerstrafrecht

Die Gesetzgebung und Rechtsprechung in Bezug auf die Beurteilung steuerstrafrechtlicher Sachverhalte haben sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft. Die Bereitschaft der Finanzbehörden, einen Sachverhalt als steuerstrafrechtlich relevant einzustufen, ist gestiegen.

Wir beraten Sie über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der strafbefreienden Selbstanzeige und bereiten diese für Sie vor. Wir führen Verhandlungen mit den Finanzbehörden und vertreten Sie vor den Gerichten.

Laufende Steuerberatung

Wir bieten auch die laufende Steuerberatung an, insbesondere:

  • Lohn- und Finanzbuchhaltung,
  • Jahresabschlusserstellung,
  • Betriebswirtschaftliche Beratung,
  • Umsatzsteuerberatung,
  • Vertretung in Rechtsbehelfsverfahren,
  • Bankgespräche.

Unser Ziel ist es, Sie umfassend zu beraten und betriebswirtschaftliche, steuerliche sowie rechtliche optimale Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen.

Gerne übernehmen wir diese Beratung auch auf Englisch, Französisch oder Polnisch.