Steuerstrafrecht
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Steuerstrafrecht

Die Gesetzgebung und Rechtsprechung in Bezug auf die Beurteilung steuerstrafrechtlicher Sachverhalte haben sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft. Die Bereitschaft der Finanzbehörden, einen Sachverhalt als steuerstrafrechtlich relevant einzustufen, ist gestiegen.

Wir beraten Sie über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der strafbefreienden Selbstanzeige und bereiten diese für Sie vor. Wir führen Verhandlungen mit den Finanzbehörden und vertreten Sie vor den Gerichten.