Startseite
Startseite

Kompetenzen – Recht & Steuern

Nachfolgeplanung

Wir beraten Sie im Rahmen der Nachfolgeplanung vor dem Hintergrund erbrechtliche...

Laufende Steuerberatung

Wir bieten auch die laufende Steuerberatung an, insbesondere: Lohn- und Finanz...

Steuerstrafrecht

Gesetzgebung und Rechtsprechung in Bezug auf die Beurteilung steuerstrafrechtlicher ...

Prozessführung

Unser Anspruch und Ziel ist, eine umfassende steuerliche und rechtliche Beratung...

Unternehmensumstrukturierung

Wir prüfen regelmäßig Ihre Unternehmensstruktur auf ...

Int. Steuerrecht

Wir sind spezialisiert auf die Beratung im internationalen Steuerrecht. Hierbei ...

Int. Wirtschaftsrecht

Wir beraten Sie in allen nationalen und internationalen Wirtschaftsrechtsfragen, ...

Gesellschaftsrecht

Wir beraten mittelständische Unternehmen und Unternehmensgründer in der ...

Aktuelles

Interview

EU-einheitliche Umsatzsteuerverfahren

E-Rechnungen

Elektronische Rechnungen sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind im Wachstumschancengesetz enthalten, das am 27.03.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
Mit einer E-Rechnung werden Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Damit wird eine durchgehend digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich.

Wachstumschancengesetz beschlossen

Wachstumschancengesetz beschlossen
Das Wachstumschancengesetz wurde am 27.3.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bundesrat hatte am 22.3.2024 dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt.
Mit dem „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ – kurz “ Wachstumschancengesetz“ – soll die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert werden. Außerdem sollen Impulse gesetzt werden, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen können. Dies ist laut der Begründung des Gesetzentwurfs wichtig, um die Transformation der Wirtschaft zu begleiten sowie die Wettbewerbsfähigkeit, die Wachstumschancen und den Standort Deutschland zu stärken.
Daneben soll das Steuersystem an zentralen Stellen vereinfacht werden und durch Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen vor allem kleine Betriebe von Bürokratie entlastet werden. Darüber hinaus soll das Steuerrecht im Rahmen des im Koalitionsvertrag Vereinbarten weiter modernisiert werden.

Aktuelle Regelungen und geplante Änderungen zur (elektronischen) Arbeitszeiterfassung in Deutschland

Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz mussten bislang nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Nach dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 besteht in Deutschland nun ab sofort eine Pflicht zur systematischen Erfassung der gesamten Arbeitszeit – unabhängig von der geplanten Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes. Über die konkrete Ausgestaltung vor Ort entscheiden weiterhin die Tarifvertrags- und Betriebsparteien.

Dem vorausgegangen war die EuGH-Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung vom 14.5.2019 (C -55/18 [„CCOO“]) der zufolge die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

Über uns

Kooperationen

Seit 2019 sind wir eine strategische Kooperation mit der Fischer & Günnewig Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (www.fischer-guennewig.de) in gemeinsamen Räumen in Münster eingegangen, um eine umfassende Beratung in den Bereichen Recht, Steuern, Wirtschaftsprüfung und Betriebswirtschaft zu gewährleisten.

Ferner arbeiten wir in enger Kooperation mit der deutsch-französischen Rechtsanwaltskanzlei adfontes in Berlin (www.adfontes.law) zusammen, insbesondere für unsere gemeinsamen französischsprachigen Mandanten, um diese auf dem deutschen Markt in steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen vom ersten Tag an zu begleiten. Dabei sind wir auf die Bedürfnisse von Start-ups mit digitalen Schwerpunkten spezialisiert.  Mehr dazu: https://adfontes.law/start-up/

Wirtschafts- und Steuerrecht

Wir beraten als Unternehmer andere Unternehmer und entwerfen maßgeschneiderte Lösungen aus rechtlicher und steuerlicher Sicht unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Aspekte. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist dabei die Beratung im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Steuerrecht.

Regional und International

Wir sind mittelständisch geprägt und beraten Unternehmen und Privatpersonen vor Ort sowie international. Wir haben langjährige Erfahrung in der Beratung von ausländischen Transaktionen und sind insbesondere spezialisiert auf grenzüberschreitende Fragestellungen zwischen Deutschland und Frankreich sowie Deutschland und Polen.

Digitale Beratung

Wir führen unsere Kanzlei digital und unterstützen unsere Mandanten dabei, Abläufe und Prozesse möglichst digital umzustellen. Dies führt zu Effizienzsteigerungen bei der gesamten Verwaltung des Mandanten und schafft Synergieeffekte bei der Zusammenarbeit mit dem Berater bei Buchführung und Lohnprozessen. Mehr dazu finden Sie unter Digitale Beratung

Internethandel

Eine Vielzahl von unseren Mandanten verkaufen Waren oder elektronische Dienstleistungen über das Internet. Wir haben umfangreiche Kompetenzen in der steuerlichen Handhabung sowie Abrechnungsmethodik (wie u.a. über Amazon und ebay) und ein Netzwerk von ausländischen Beratern für die steuerliche Registrierung im Ausland (u.a. Frankreich, Polen, Tschechien, Italien, Niederlande und Österreich) aufgebaut. Mehr dazu finden Sie unter Internethandel