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Aktuelles

Interview

EU-einheitliche Umsatzsteuerverfahren

Neuer Entwurf eines BMF-Schreibens zur E-Rechnung

Die Finanzverwaltung hat Mitte Juni den Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen der Anwendung der Regelungen zur E-Rechnung veröffentlicht.
Ergänzend zu unserem Blog vom Anfang des Jahres 2024 möchten wir hier nun im Konkreten auf Hinweise aus dem Entwurf eines BMF-Schreibens zur neuen E-Rechnung eingehen. Das endgültige BMF-Schreiben soll voraussichtlich zu Beginn des 4. Quartals 2024 veröffentlich werden.

Neue Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Die neue EU- Wertschöpfungsrichtlinie – Corporate Sustainability Reporting Directive sieht vor, dass Unternehmen in Zukunft mit ihrem Jahresabschluss detailliert über den Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen berichten sollen.
Die neugefasste Richtlinie (EU) 2022/2464 ist seit Anfang 2023 in Kraft und muss bis Mitte 2024 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der Neufassung sollen Nachhaltigkeitsinformationen den gleichen Stellenwert wie Finanzinformationen eines Unternehmens erhalten.

E-Rechnungen

Elektronische Rechnungen sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind im Wachstumschancengesetz enthalten, das am 27.03.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
Mit einer E-Rechnung werden Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Damit wird eine durchgehend digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich.

Über uns

Kooperationen

Seit 2019 sind wir eine strategische Kooperation mit der Fischer & Günnewig Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (www.fischer-guennewig.de) in gemeinsamen Räumen in Münster eingegangen, um eine umfassende Beratung in den Bereichen Recht, Steuern, Wirtschaftsprüfung und Betriebswirtschaft zu gewährleisten.

Ferner arbeiten wir in enger Kooperation mit der deutsch-französischen Rechtsanwaltskanzlei adfontes in Berlin (www.adfontes.law) zusammen, insbesondere für unsere gemeinsamen französischsprachigen Mandanten, um diese auf dem deutschen Markt in steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen vom ersten Tag an zu begleiten. Dabei sind wir auf die Bedürfnisse von Start-ups mit digitalen Schwerpunkten spezialisiert.  Mehr dazu: https://adfontes.law/start-up/

Wirtschafts- und Steuerrecht

Wir beraten als Unternehmer andere Unternehmer und entwerfen maßgeschneiderte Lösungen aus rechtlicher und steuerlicher Sicht unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Aspekte. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist dabei die Beratung im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Steuerrecht.

Regional und International

Wir sind mittelständisch geprägt und beraten Unternehmen und Privatpersonen vor Ort sowie international. Wir haben langjährige Erfahrung in der Beratung von ausländischen Transaktionen und sind insbesondere spezialisiert auf grenzüberschreitende Fragestellungen zwischen Deutschland und Frankreich sowie Deutschland und Polen.

Digitale Beratung

Wir führen unsere Kanzlei digital und unterstützen unsere Mandanten dabei, Abläufe und Prozesse möglichst digital umzustellen. Dies führt zu Effizienzsteigerungen bei der gesamten Verwaltung des Mandanten und schafft Synergieeffekte bei der Zusammenarbeit mit dem Berater bei Buchführung und Lohnprozessen. Mehr dazu finden Sie unter Digitale Beratung

Internethandel

Eine Vielzahl von unseren Mandanten verkaufen Waren oder elektronische Dienstleistungen über das Internet. Wir haben umfangreiche Kompetenzen in der steuerlichen Handhabung sowie Abrechnungsmethodik (wie u.a. über Amazon und ebay) und ein Netzwerk von ausländischen Beratern für die steuerliche Registrierung im Ausland (u.a. Frankreich, Polen, Tschechien, Italien, Niederlande und Österreich) aufgebaut. Mehr dazu finden Sie unter Internethandel