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EU-einheitliche Umsatzsteuerverfahren
Über uns
Kooperationen
Seit 2019 sind wir eine strategische Kooperation mit der Fischer & Günnewig Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (www.fischer-guennewig.de) in gemeinsamen Räumen in Münster eingegangen, um eine umfassende Beratung in den Bereichen Recht, Steuern, Wirtschaftsprüfung und Betriebswirtschaft zu gewährleisten.
Ferner arbeiten wir in enger Kooperation mit der deutsch-französischen Rechtsanwaltskanzlei adfontes in Berlin (www.adfontes.law) zusammen, insbesondere für unsere gemeinsamen französischsprachigen Mandanten, um diese auf dem deutschen Markt in steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen vom ersten Tag an zu begleiten. Dabei sind wir auf die Bedürfnisse von Start-ups mit digitalen Schwerpunkten spezialisiert. Mehr dazu: https://adfontes.law/start-up/
Wirtschafts- und Steuerrecht
Wir beraten als Unternehmer andere Unternehmer und entwerfen maßgeschneiderte Lösungen aus rechtlicher und steuerlicher Sicht unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Aspekte. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist dabei die Beratung im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Steuerrecht.
Regional und International
Wir sind mittelständisch geprägt und beraten Unternehmen und Privatpersonen vor Ort sowie international. Wir haben langjährige Erfahrung in der Beratung von ausländischen Transaktionen und sind insbesondere spezialisiert auf grenzüberschreitende Fragestellungen zwischen Deutschland und Frankreich sowie Deutschland und Polen.
Digitale Beratung
Wir führen unsere Kanzlei digital und unterstützen unsere Mandanten dabei, Abläufe und Prozesse möglichst digital umzustellen. Dies führt zu Effizienzsteigerungen bei der gesamten Verwaltung des Mandanten und schafft Synergieeffekte bei der Zusammenarbeit mit dem Berater bei Buchführung und Lohnprozessen. Mehr dazu finden Sie unter Digitale Beratung
Internethandel
Eine Vielzahl von unseren Mandanten verkaufen Waren oder elektronische Dienstleistungen über das Internet. Wir haben umfangreiche Kompetenzen in der steuerlichen Handhabung sowie Abrechnungsmethodik (wie u.a. über Amazon und ebay) und ein Netzwerk von ausländischen Beratern für die steuerliche Registrierung im Ausland (u.a. Frankreich, Polen, Tschechien, Italien, Niederlande und Österreich) aufgebaut. Mehr dazu finden Sie unter Internethandel
Entsendungsbescheinigung A1: OLG Bamberg Beschl. v. 09.08.2016 – 3 Ss OWi 494/16, rkr.: Vorlage einer A-1-Entsendungsbescheigung und illegale Arbeitnehmerüberlassung
Im Ausgangsfall wurde der Geschäftsführer eines deutschen Unternehmens, der auf Dienstleistungen eines polnischen Unternehmens zurückgriff, sowie die polnischen Gesellschaft als Nebenbeteiligte mit einem Bußgeld in Höhe von insgesamt 22.000 EUR wegen fahrlässiger Ordnungswidrigkeit gem. § 16 AÜG geahndet. Das zuständige Amtsgericht …