Jahressteuergesetz 2024

Das Jahressteuergesetz 2024 wurde am 05.12.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist ein typisches „Artikelgesetz“: Mit etwa 130 Einzelmaßnahmen quer durch das Steuerrecht ändert es eine Vielzahl von Gesetzen. Es reagiert auf aktuelle Erfordernisse, setzt EU-Vorgaben und die Ergebnisse der Rechtsprechung um, regelt fachliche Fragen und korrigiert redaktionelle Fehler. Außerdem vereinfacht es steuerliche Regelungen und trägt damit zum Abbau bürokratischer Hürden bei. Es enthält viele einzelne Regelungen, die thematisch nicht miteinander verbunden und überwiegend technisch sind. Aber auch einige steuerliche Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger sind enthalten.

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde am 26. September 2024 vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 18.10.2024 zu. Am 29. Oktober 2024 wurde es im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht. Das Bürokratieentlastungsgesetz IV tritt nun – abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen – am 01.01.2025 in Kraft.

Neuer Entwurf eines BMF-Schreibens zur E-Rechnung

Die Finanzverwaltung hat Mitte Juni den Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen der Anwendung der Regelungen zur E-Rechnung veröffentlicht.
Ergänzend zu unserem Blog vom Anfang des Jahres 2024 möchten wir hier nun im Konkreten auf Hinweise aus dem Entwurf eines BMF-Schreibens zur neuen E-Rechnung eingehen. Das endgültige BMF-Schreiben soll voraussichtlich zu Beginn des 4. Quartals 2024 veröffentlich werden.

Neue Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Die neue EU- Wertschöpfungsrichtlinie – Corporate Sustainability Reporting Directive sieht vor, dass Unternehmen in Zukunft mit ihrem Jahresabschluss detailliert über den Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen berichten sollen.
Die neugefasste Richtlinie (EU) 2022/2464 ist seit Anfang 2023 in Kraft und muss bis Mitte 2024 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der Neufassung sollen Nachhaltigkeitsinformationen den gleichen Stellenwert wie Finanzinformationen eines Unternehmens erhalten.