Änderungen in den HR-Prozessen zum Jahreswechsel 2025/2026
Diverse Änderungen im Bereich Personal haben sich zum Jahreswechsel 2025/2026 ergeben, davon einige wichtige nun im Überblick.
Diverse Änderungen im Bereich Personal haben sich zum Jahreswechsel 2025/2026 ergeben, davon einige wichtige nun im Überblick.
Im November 2024 startete die stufenweise Vergabe der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) durch das Bundeszentralamt für Steuern. Ziel ist es, für jedes Unternehmen eine eindeutige Kennziffer bereitzustellen, die die Zuordnung im Besteuerungs- und Verwaltungsprozess erleichtert. Zusätzlich dient die Nummer der Identifikation bei digitalen Verwaltungsleistungen in der Zukunft.
Die sogenannte Verification of Payee (VoP) bezeichnet ein Verfahren zur Überprüfung des Zahlungsempfängers, das im Rahmen der EU-Verordnung 2024/886 zu Echtzeitüberweisungen eingeführt wurde. Ab dem 9. Oktober 2025 sind Banken und Zahlungsdienstleister verpflichtet, den vom Zahler angegebenen Empfängernamen mit der entsprechenden IBAN abzugleichen.
Laut einer Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2022 beträgt die geschlechtsspezifische Lohnlücke in der Europäischen Union 13%. Die „EU-Richtlinie 2023/970 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen“ enthält im Kern Transparenz- und Gestaltungsinstrumente zur weiteren Durchsetzung des Gebots der geschlechtsunabhängigen Entgeltgleichheit.
Das Kabinett plant mit dem Gesetzentwurf vom 04.06.2025 durch einen schnellen Anschub wachstumswirkender Investitionen verbunden mit langfristigen Entlastungen, die der Wirtschaft auf Dauer Planungssicherheit geben, gezielt Investitionsanreize und damit neues Wachstum zu schaffen.
Ab dem 1. Januar 2025 ändern sich die Bedingungen für die umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmereigenschaft in Deutschland. Zudem wird es innerhalb der Europäischen Union erstmals auch eine grenzüberschreitende Kleinunternehmerbesteuerung (EU-KU-Regelung) geben.
Kurz vor Jahresende hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die überarbeiteten „Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise – Grundsätze für die Korrektur von Einkünften gemäß § 1 AStG“ herausgegeben.
Das Jahressteuergesetz 2024 wurde am 05.12.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
November 2024
Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde am 26. September 2024 vom Bundestag verabschiedet.
Die Finanzverwaltung hat Mitte Juni den Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen der Anwendung der Regelungen zur E-Rechnung veröffentlicht.
Ergänzend zu unserem Blog vom Anfang des Jahres 2024 möchten wir hier nun im Konkreten auf Hinweise aus dem Entwurf eines BMF-Schreibens zur neuen E-Rechnung eingehen. Das endgültige BMF-Schreiben soll voraussichtlich zu Beginn des 4. Quartals 2024 veröffentlich werden.
